BLE deutschlandweite Förderung

Gute Neuigkeiten: es gibt eine neue deutschlandweite Förderung auf elektrische Geräte in der Landwirtschaft von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung. Hierbei werden 20% der Anschaffungskosten für elektrische MONA Hoflader gefördert.

BLE Förderung Deutschland

Muss es eine Ersatzbeschaffung sein?

Bei einem Neukauf eines elektrischen Laders für die Landwirtschaft muss, das fossil betriebene Altfahrzeug nicht verschrottet werden.

Was wird gefördert?

20% der Anschaffungskosten für elektrische MONA Maschinen, wenn du eine Landwirtschaft betreibst und deine Maschine in Deutschland zulässt.

Mindestinvestition muss 16.000,-€ betragen.

Wann muss ich den Antrag stellen?

Anders als bei der Förderung für elektrische Nutzfahrzeuge in
Baden-Württemberg, muss bei Anträgen über den BLE zunächst der  Zuwendungsbescheid vorliegen, bevor mit der Maßnahme
begonnen werden darf (Bestellung). Dies kann 1-2 Monate dauern.

Wann muss ich den Kauf tätigen nach erfolgreichem Antrag?

Du kannst innerhalb von 9 Monaten nach Bestätigung deines Förderantrages die Maschine kaufen.

Kann ich mehr als einen elektrischen Hoflader fördern lassen?

Ja, du kannst mehr als eine MONA Maschine fördern lassen über die BLE.

Wie stelle ich den BLE Antrag?

Wir arbeiten mit einem Energieberater zusammen, der dich beim Ausfüllen des Antrags für die BLE unterstützt. Kontaktiere uns für weitere Informationen.

Förderungen auf elektrische MONA Hoflader in der Schweiz

Das Programm E-Hoflader fördert den Einsatz von Hofladern mit batterieelektrischem Antrieb in der Schweiz. Es richtet sich an landwirtschaftliche Betriebe, die batterieelektrisch betriebene Lader erwerben möchten.

Förderungen Schweiz

Programm E-Hoflader Stiftung KliK

Die Förderung besteht aus einem einmaligen Investitionsbeitrag und einem jährlichen Betriebsbeitrag. Der Investitionsbeitrag errechnet sich je nach Betriebsgewicht für pauschal erwartete Emissionsverminderungen in den ersten 5 Jahren. Er beträgt z.B. 2.840 CHF für Hoflader mit einem Betriebsgewicht von 2 Tonnen.

Zur Teilnahme am Programm ist der Stiftung KliK ein unterschriebenes Anmeldeformular einzureichen. Wichtig: Der Kaufvertrag für die E-Hoflader darf erst nach Einsendung des rechtsgültigen Anmeldeformulars unterzeichnet werden.

Mit der Teilnahme am Programm tritt der landwirtschaftliche Betrieb die mit dem Betrieb der E-Hoflader erzielten CO2-Emissionsverminderungen an die Stiftung KliK ab. Er verpflichtet sich, die zu deren Berechnung benötigten Daten an die Stiftung KliK zu übermitteln. Die Emissionsverminderungen dürfen als solche in der Treibhausgasbilanz des Betriebs ausgewiesen werden, sofern die Förderung durch die Stiftung KliK klar deklariert wird.

Die Anmeldung beim Programm erfolgt auf elektronischem Weg über diese Webseite. Erstelle ein Login und fülle das elektronische Anmeldeformular aus. Nach erfolgreicher Prüfung der Unterlagen erhälst du von der Stiftung innerhalb von 2 Wochen einen Programmteilnahmevertrag.

Programm Kanton Waadt

Fahrzeuge und landwirtschaftliche Geräte ohne Verwendung fossiler Brennstoffe werden im Kanton Waadt gefördert. Dazu zählen elektrische Kompaktlader oder auch Hoflader.

Betrag: 30 % der Anschaffungskosten, maximal 50.000 CHF.

Teilnahme: Maximal 1 Fahrzeug pro Betrieb während der vierjährigen Projektdauer (2023 - 2026).

Prozess: Sende nach dem Kauf folgende Dokumente an die DGAV:

  • Das ausgefüllte Antragsformular für das förderfähige Fahrzeug
  • Die entsprechende Kaufrechnung

Der Antrag muss bis zum 31. August eingereicht werden, damit die Zahlung im laufenden Jahr erfolgen kann.

Du bist interessiert an einer Förderung? Kontaktiere uns!